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Bodenstatistik im politischen Gegenwind?

Jedes Kalb, das irgendwo auf einer Alp zur Welt kommt, wird umgehend statistisch erfasst. Über Entwicklungen im Bereich Boden, die das gesellschaftliche Leben massiv beeinflussen, sind nur in zwei Kantonen (Zürich und Basel-Land) Daten verfügbar. Das wollte Nationalrat Victor Ruffy vor 30 Jahren ändern – und mit ihm 86 Mitunterzeichner. Die entsprechende Motion wurde 1987 von National- und Ständerat angenommen: «Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz, in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Erhebung der Daten, die den Boden betreffen, ein zuverlässiges System zu schaffen. Dieses System sollte es erlauben, die Entwicklung der Bodennutzung, die Verteilung des Grundeigentums nach grossen Eigentümerkategorien und die Bodenpreise je Nutzungsart zu messen .... » Doch bis heute kam kein entsprechendes Gesetz in die Räte. Baselland und Zürich sind nach wie vor die einzigen Kantone mit einer Bodenstatistik.

Immerhin publizierte das Bundesamt für Statistik ein Grobkonzept für eine schweizerische Bodenpreisstatistik. Doch dann reichte der freisinnige Nationalrat Jean-Pierre Bonny 1996 eine Interpellation mit der Frage ein:«Ist der Bundesrat bereit, die Vorarbeiten zur Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen einzustellen?» Begründung: Kosten und administrative Mehrbelastung.

In seiner Antwort vom 4.9.1996 setzte sich der Bundesrat für die Bodenstatistik ein. Er verwies darauf, dass keine neuen Erhebungen geplant seien, sondern dass es um Verknüpfungen von Daten gehe, die z.B. den Grundbuchämter sowieso zur Verfügung stünden. Ferner sei zu beachten, «dass, unabhängig von den sich ändernden konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, nur auf der Grundlage eines zuverlässigen Systems bodenstatistischer Daten wirkungsvolle Massnahmen zur Lösung allfälliger Bodenprobleme ergriffen werden können.»

Die Antwort des Bundesrats wirkte überzeugend. Doch was passierte anschliessend? Als nächste und vorerst letzte Spur erscheint eine Studie, die am 30.8.2012 in einer deutschsprachigen Fassung erschien: «Machbarkeitsstudie für die statistische Erfassung der Immobilienpreise. Bericht der ARGE EPFL – HEG zu Handen des Bundesamts für Statistk, Sektion Preise». Verfasser: Prof. Dr. Philippe Thalmann, EPFL REME, und Projektteam. Empfängerin: Frau Corinne Becker Vermeulen, Bundesamt für Statistik, Sektion Preise. Es ist vielleicht etwas optimistisch zu hoffen, dass zum 30-jährigen Jubiläum der Motion Ruffy eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz zwecks Einführung einer Bodenstatistik in die Räte kommen wird.